AGB

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Gültig ab 1. Januar 2024

Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Etwa anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden durch die Annahme seines Auftrages nicht anerkannt. Durch die Annahme der von uns gelieferten Waren erklärt der Käufer sein Einverständnis mit unseren Bedingungen. Sofern eine der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch anderslautende gesetzliche Regelung oder Rechtsprechung ungültig werden sollte, gilt als vereinbart, dass hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in ihrer Gesamtheit nicht berührt werden.
 

1. Angebote

Unsere Angebote sind, soweit sie nicht als „fest“ oder „verbindlich“ bezeichnet sind, freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Unsere Angebote beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils gültigen Preislisten, Kataloge und Prospekte.

 

2. Preise

Die Preise richten sich nach der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste. Wir behalten uns vor, unterjährige Preisanpassungen bzw. Zuschläge vorzunehmen, sofern sich die Rohstoff-, Energie- oder Frachtkosten am Markt allgemein deutlich erhöhen.
 

3. Sortierung

Unsere keramischen Fliesen werden in folgender Weise sortiert: 1. Sortierung – diese entspricht der DIN EN 14411. An die 1. Sortierung können normale Anforderungen hinsichtlich einwandfreiem Scherben, Oberfläche, Sauberkeit und Schönheit der Glasur gestellt werden. Kleine Mängel, geringe Form- und Farbabweichungen der einzelnen Fliesen sind zulässig, soweit sie bei sachgemäßer Verlegung das Gesamtbild nicht beeinträchtigen. 2. Sortierung – Fliesen mit deutlich erkennbaren Fehlern, die nicht als 1. Sorte bezeichnet werden können. Die Erfüllung von Güteanforderungen nach DIN EN 14411 ist nicht Voraussetzung.
 

4. Kennzeichnung

Die Qualität der Fliesen wird wie folgt gekennzeichnet: 1. Sortierung: Verpackung, die den Text „1. Sortierung“ und DIN EN 14411 enthält. Abweichende Qualitäten zur 1. Sortierung werden entsprechend gekennzeichnet. Für die nicht in 1. Sortierung gelieferten Waren übernehmen wir keine Gewährleistung.
 

5. Lieferzeiten

Lieferfristen oder -termine werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich und beginnen erst mit dem Tage der völligen Klarstellung des betreffenden Auftrages auf Grund Versendung unserer schriftlichen Bestätigung. Wesentliche Lieferverzögerungen infolge Fehlbrandes, Fabrikationsstörungen, Streiks und sonstige Umstände, auf welche wir keinen Einfluss haben, werden dem Kunden mitgeteilt und berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Absendung der Ware vor Ablauf der Lieferfrist erfolgt ist.
 

6. Verzug

Haben wir eine Verzögerung oder Unterbrechung der Lieferung zu vertreten, so kann der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und, wenn diese erfolglos verläuft, vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, bestehen, vorbehaltlich der Regelung in Ziff.12, nicht. Aufträge mit Abruffrist können bei nicht rechtzeitiger Annahme der Ware nach einer einwöchigen Nachfrist von uns für ungültig erklärt werden.
 

7. Verpackung und Verladung

Unsere Angebotspreise verstehen sich einschließlich Ladekosten für den LKW-Versand. Die Verladung unserer Ware erfolgt unter anderem auf EURO-Paletten. Sofern die EURO-Paletten bei der Abholung in einem unserer Werke oder der Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gegen eine entsprechende Anzahl intakter Paletten getauscht werden, werden die EURO-Paletten nicht berechnet. Großformatige Fliesen und Slabs liefern wir auf Sonderpaletten (nicht EURO-Paletten). Ein Tausch und/oder die Rückgabe dieser Sonderpaletten ist ausgeschlossen. Bei frachtfreier Rücksendung der EURO-Paletten in einwandfreiem Zustand schreiben wir diese den Kunden anteilig gut. Die Preise, sowie der damit verbundene Gutschriftbetrag für die EURO-Paletten, richten sich nach der am Tag der Lieferung gültigen Frachtpreistabelle.
 

8. Versand in Deutschland (nur Festland)

Verkäufe erfolgen ab Werk, der Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Abholung durch den Käufer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Ist eine Transportversicherung erwünscht, trägt der Käufer die Versicherungskosten. Teillieferungen sind stets zulässig, dabei bemühen wir uns, so frachtgünstig wie möglich zu versenden. Wir haften nur für solche Schäden, die ausschließlich auf eine unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Transportschäden sind stets sofort beim Transportunternehmer zur Prüfung anzumelden, wobei die für solche Fälle vorgesehene Verhandlungsniederschrift zu fordern ist. Der Versand außerhalb Deutschland (Festland) wird individuell geregelt und vereinbart.
 

9. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird am Tage des Versandes ausgestellt und ist zahlbar spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom skontierfähigen ausgewiesenen Betrag. Bei Überschreitung des Zieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Gewährung des Skontos hat zur Voraussetzung, dass alle vorher fälligen Forderungen ausgeglichen sind. Bei Zahlungen mit Akzepten oder Kundenwechseln ist Voraussetzung, dass die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt. Die Laufzeit darf nicht über 3 Monate betragen, die Annahme müssen wir uns von Fall zu Fall (Diskontmöglichkeit) vorbehalten, und die gesamten Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen durch Scheck gelten erst mit deren Einlösung als erfüllt. Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Käufer (Abnehmer) an einen Dritten abzutreten. Nur schriftlich von uns anerkannte oder rechtskräftige Gegenansprüche berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Zahlungen. Mängelrügen entbinden den Auftraggeber nicht von der fristgerechten Begleichung der Rechnung, soweit wir dem Auftraggeber eine Bankbürgschaft über den eingeklagten Betrag zur Verfügung stellen, die bis 14 Tage nach Rechtskraft des Urteils über die Mängelrüge gültig ist und zur Sicherung des Gegenanspruchs aus der Mängelrüge dient. Soweit der Käufer im Rechtsstreit unterliegt, trägt er die Kosten der Bankbürgschaft. Wenn vorstehende Zahlungsbedingungenen nicht eingehalten werden oder wenn sich die Zahlungsweise eines Abnehmers uns oder anderen Gläubigern gegenüber verschlechtert (z. B. Wechselproteste oder Klagen und dergleichen), werden unsere Forderungen sofort fällig, auch wenn wir dagegen Wechsel oder Akzepte mit späterer Fälligkeit angenommen haben. Außerdem behalten wir uns in diesem Falle Vorauszahlungen auch nach Abschluss des Liefervertrages vor.
 

10. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo bezahlt hat. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen.
b) Bei Zahlungsverzug, bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, bei Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder des Konkurses über das Vermögen des Käufers können wir, ohne vom Vertrag zurückzutreten, Rückgabe der Sache verlangen, wobei die Kosten des Rücktransportes vom Käufer zu tragen sind. Das gleiche gilt, wenn nach der Lieferung bei uns begründete Zweifel über Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft entstehen.
c) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, solange er nicht in Zahlungsverzug ist, nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter veräußern bzw. weiterverarbeiten; er darf sie weder an Dritte verpfänden noch als Sicherheit übereignen. Bei Verarbeitung/Bearbeitung, Vermischung/Vermengung oder Veräußerung der von uns gelieferten Ware entstehende Forderungen tritt der Käufer in Höhe desjenigen Betrages, mit dem unsere hierbei verwandte Vorbehaltsware von dem Käufer in Rechnung gestellt war oder in Sammelrechnung kalkuliert ist, mit Rang vor dem Rest schon jetzt an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Namen der Drittschuldner sowie die oben bezeichneten Beträge uns anzugeben; wir wählen auf Anforderung des Käufers durch schriftliche Erklärung ihm gegenüber aus den uns so abgetretenen Forderungen die zur Sicherung unseres Saldos erforderlichen aus; mit dem Eingang dieser Erklärung bei dem Käufer werden die darüber hinaus bestehenden Abtretungen rückwirkend aufgehoben. Bestehen bezüglich der Forderung des Käufers gegen den Drittschuldner neben unseren Vorausabtretungen auch noch solche an andere Lieferanten, die sich gegenseitig beeinträchtigen, so soll die Forderung des Käufers gegen den Drittschuldner allen Vorausabtretungsgläubigern im Verhältnis ihrer Forderung gegen den Drittschuldner zustehen.
d) Der Käufer hat uns abgetretene, von ihm aber eingezogene Forderungen zur Abdeckung seiner fälligen Verpflichtungen sofort zu überweisen, bis dahin aber in seinen Büchern diese Gegenstände als Fremdbestände für uns zu kennzeichnen und treuhänderisch zu verwahren.
e) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit – nach unserer Wahl – freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Mit der vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen ohne weiteres das Eigentum an der von uns gelieferten Ware und die an uns abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
 

11. Beschaffenheit und Mängelansprüche

a) Unsere Fliesen entsprechen den Merkmalen der DIN EN 14411. Infolge der Besonderheit der keramischen Herstellung bedingte Abweichungen in den Maßen, Gewichten, Farbtönen und der Oberflächenbeschaffenheit der Fliesen, die sich in branchenüblichem Umfang zeigen, stellen keinen Mangel dar. Säurehaltige und/oder ätzende Reinigungsmittel können bei unsachgemäßer Verwendung Schäden verursachen. Fehlende Waren sind unmittelbar nach Empfang der Sendung zu reklamieren. Das gleiche gilt, wenn andere als die bestellten Waren geliefert werden. Für die nicht in 1. Sortierung gelieferten Waren übernehmen wir keine Gewährleistung.
b) OffensichtlicheMängelsindunverzüglich,injedemFallevorVerarbeitungderFliesenschriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Beanstandungen, die nach Ablauf der Rügefrist vorgetragen werden, können von uns abgelehnt werden.
c) Ist von uns gelieferte Ware mangelhaft (gemäß a), sind wir unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers verpflichtet, Ersatz zu liefern. Sollten wir nicht innerhalb einer uns vom Kunden schriftlich aufgegebenen angemessenen Nachfrist Ersatz geleistet haben, so kann der Käufer unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen.
d) Wird ein beanstandeter Fliesenbelag ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung entfernt, lehnen wir jegliche Gewährleistung ab.
e) Fliesenreste werden nicht zurückgenommen. Wir sind nicht verpflichtet, ohne unsere Genehmigung zurückgesandte Ware anzunehmen. Wir sind berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Absenders zurückzusenden oder zu lagern.
f) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
 

12. Sonstige Haftung

Jede über vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Haftung sowie alle sonstigen und weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. unerlaubter Handlung, Verzug, Verschulden beim Vertragsschluss, Gefährdungshaftung usw.), insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Für über leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden unserer leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter sowie für das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften wird jedoch bis zu einer Höhe von 25 % des Auftragswertes gehaftet. Für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz und Rückgriffsansprüche aus einem Verbrauchsgüterkauf haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
 

13. Auslandspreise

Für Angebote und Verkäufe ins Ausland bedarf es in jedem Fall der vorherigen besonderen Vereinbarung mit uns.
 

14. Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lieferant und Käufer (Abnehmer) gilt deutsches Recht. Der Käufer (Abnehmer) hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen. Der Gerichtsstand ist Hamburg.
 

15. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten unserer Vertragspartner bei uns im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, übermittelt und – soweit erforderlich – geändert werden.
 

Panariagroup Deutschland GmbH